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Claudia Ponto – Anwältin im Familienrecht

Meine Leistungen als Anwältin im Familienrecht

Das Leben in der Familie ist bunt und abwechslungsreich!
Das alltägliche Zusammenleben mit dem Partner /der Partnerin.
Die Begleitung und Erziehung der Kinder in ihrer Entwicklung.
Das Zusammenleben mit den eigenen Eltern.
Dabei kann es vorkommen, dass Sie an Hindernisse geraten, die sich mit rechtlicher Beratung und auch weitergehender Vertretung, soweit Sie dies wünschen, überwinden lassen.
Einige Stichpunkte in diesem Zusammenhang sind:

  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Gleichgeschlechtliche Partnerschaft
  • Trennung
  • Scheidung
  • Familienunterhalt-Trennungsunterhalt-nachehelicher Unterhalt
  • Elternunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Hausrat
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensausgleich und Zugewinn
  • Nichteheliches Zusammenleben
  • Vertragliche Vereinbarungen

Soweit Uneinigkeit über Sorge- bzw. Umgangsrecht besteht, sollten Sie zunächst versuchen, zeitnah die Unterstützung des Jugendamtes am Wohnort des Kindes zu erhalten. Oftmals kann in Zusammenarbeit mit den dortigen Mitarbeitern eine Regelung gefunden werden, ohne dass es der Einschaltung eines Gerichtes bedarf. Im Interesse des Kindes ist ein solches Vorgehen in den allermeisten Fällen ein wichtiger Versuch einer Lösung, welche auch und gerade für das Kind die geringste Belastung bedeutet. Sollte es notwendig sein, vertrete ich Sie selbstverständlich auch in den entsprechenden gerichtlichen Verfahren mit dem Ziel, einen Verfahrensabschluss im Interesse des Kindeswohls mit Ihnen zu erreichen.

Möchten Sie finanzielle Konflikte regeln oder besser noch vermeiden, sollten Sie bereits zur ersten Besprechung Ihrer Angelegenheit einen Überblick über das beiderseitige Einkommen bzw. das Vermögen einschließlich der jeweiligen Verbindlichkeiten mitbringen, soweit Ihnen dies möglich ist. So kann ich Ihnen schnell einen ersten Überblick über die finanzielle Situation geben. Für fehlende Daten lassen sich in aller Regel gesetzliche Auskunftsansprüche geltend machen.

Wünschen Sie die Einleitung eines Scheidungsverfahrens, sollten Sie die Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunden Ihres minderjährigen Kindes mitbringen. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres (bzw. kurz davor) ein Ehescheidungsantrag gestellt werden kann, über Ausnahmen und das weitere Vorgehen berate ich Sie gerne.

Stellt sich im Einzelfall heraus, dass externes Fachwissen hinzugezogen werden sollte, weise ich frühzeitig darauf hin und helfe Ihnen gerne, weitere Berater nach Absprache mit Ihnen auch aus anderen Berufsfeldern vertrauensvoll hinzuzuziehen.

Rechtsanwältin Claudia Ponto

Rechtsanwältin
Claudia Ponto

Clemens-August-Straße 91
46282 Dorsten

+49 (0) 2362/27976
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